Simon Hegelich
Alle sagen, interdisziplinäre Forschung ist so wichtig und fast alle sind sich darüber einig, dass es unglaublich schwierig ist, eine Förderung für interdisziplinäre Projekte zu bekommen. Ich kandidiere für das DFG-Fachkollegium Politikwissenschaft, um das zu ändern.
Alle sagen, interdisziplinäre Forschung ist so wichtig und fast alle sind sich darüber einig, dass es unglaublich schwierig ist, eine Förderung für interdisziplinäre Projekte zu bekommen. Ich kandidiere für das DFG-Fachkollegium Politikwissenschaft, um das zu ändern.
Interdisziplinarität wird zwischen den Fächern aufgerieben
Die Struktur der DFG
sieht vor, dass Anträge an ein spezifisches Fachkollegium geschickt
werden. Bei interdisziplinären Anträgen besteht die Gefahr, dass
der fachübergreifende Anteil der Projekte nicht ausreichend
gewürdigt wird und Gutachter*innen ausgewählt werden, die
Teile des Antrags eigentlich nicht bewerten können. Zudem haben
interdisziplinäre Anträge einen Nachteil: Gerade beim Stand der
Forschung müssen sie überzeugend den Stand in zwei oder mehr
Disziplinen aufzeigen, ohne dass dafür der Raum zur Verfügung
steht. Wer schon einmal Anträge eingereicht hat, weiß welch großes Problem darin bestehen kann, alles notwendige auf den zur
Verfügung stehenden Seiten unterzubringen.
Zwei Fachperspektiven ergeben keine interdisziplinäre Perspektive
Auf der
Internetseite der DFG findet sich folgendes Statement zur
interdisziplinären Arbeitsweise der Fachkollegien:
„Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler arbeiten immer wieder
auch über Fächergrenzen hinweg zusammen. Um auch solche
interdisziplinären Anträge optimal bewerten zu können, arbeiten
auch die Fachkollegien zusammen. Für die Entscheidung von solchen
Einzelfällen kommen beispielsweise Gäste aus anderen Fachkollegien
zu Sitzungen oder zwei Fachkollegien äußern sich nacheinander
inhaltlich zu einem Antrag.“
(https://www.dfg.de/dfg_profil/gremien/fachkollegien/index.html,
versteckt in der Galerie als Bildunterschrift von Bild 8). Dieses
Statement legt das ganze Problem offen. Nur weil Expert*innen aus
zwei Fächern einbezogen werden, entsteht dadurch noch lange keine
interdisziplinäre Einschätzung. Im Zweifelsfall erhöht sich eher
die Chance, dass die eine oder andere Gruppe aus ihrer
Fachperspektive den Antrag für nicht wirklich überzeugend hält,
zumal für jedes Fach ja auch nur der halbe Platz im Antrag zur
Verfügung steht. Die DFG bekennt sich zwar zur Förderung der
Interdisziplinarität, aber nur als untergeordnetes Ziel:
„Übergeordnetes Kriterium ist aber stets die Forderung nach
wissenschaftlicher Qualität, andere Gesichtspunkte sind
nachgeordnet.“
(https://www.dfg.de/dfg_profil/geschichte/foerderung_gestern_und_heute/aktuelle_strategie/index.html)
Sicher gibt es auch viele positive Gegenbeispiele, wo ein
interdisziplinäres Projekt (trotzdem?) gefördert wurde, aber man
muss schon ziemlich suchen, um ein interdisziplinäres Projekt in der
Einzelförderung zu finden.
Interdisziplinäre Gutachter*innen für interdisziplinäre Projekte
Die Lösung ist ganz
einfach: Wir brauchen Fachkollegien, die darauf achten, dass
interdisziplinäre Anträge von Gutachter*innen bewertet werden, die
selbst Erfahrung mit interdisziplinärer Forschung haben. Diese
Projekte sind ja nicht wissenschaftlich schlechter, sondern
offenbar sind viele Gutachter*innen nicht wirklich in der Lage, über
ihren fachlichen Tellerrand zu schauen. Zumindest hält sich dieses
Vorurteil bei allen Kolleg*innen, mit denen ich gesprochen habe und
die interdisziplinär tätig sind.
Deshalb kandidiere
ich für das DFG-Fachkollegium Politikwissenschaft. Die Wahl startet
am 21.10.2019 und geht bis zum 18.11.2019, online über diesen Link:
https://www.dfg.de/dfg_profil/gremien/fachkollegien/fk_wahl2019/index.jsp
Was viele nicht
wissen: Man darf seine Stimmen über alle Fächer verteilen! Jede*r
hat sechs Stimmen und kann bis zu drei Stimmen einer Person geben,
egal in welchem Fach!
Wahlberechtigt sind
alle promovierten Mitarbeiter*innen einer deutschen
Forschungseinrichtung. Genaueres erfährt man hier:
http://www.dfg.de/formulare/70_01/70_01_de.pdf
Wer wahlberechtigt
ist, sollte schriftlich Wahlunterlagen bekommen haben, die so
aussehen:
Wer keine Unterlagen
bekommen hat, fragt am besten bei seiner Wahlstelle nach:
https://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/gremien/fachkollegien/fk-wahl2019/wahlstellenliste.pdf